Schöffenwahl für die
Amtszeit 2024-2028
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie unten (Auszug der Schöffenbekanntmachung).
Sie können Ihre Vorschläge/Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31. März 2023 schriftlich an die Gemeinde Stegaurach richten oder persönlich im Rathaus der Gemeinde Stegaurach, Bürgeramt im Böttinger´schen Landhaus, Zi.-Nr. 0.40 abgeben.
Bitte nutzen Sie zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen den unten zum Download bereitgestellten Bewerbungsbogen.
Es werden folgende Angaben benötigt:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift und Beruf sowie ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
(Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28. Februar 2023 an das Jugendamt des Landkreises Bamberg. Bewerbungsformulare können ebenfalls nachstehend, von der Homepage des Landkreises Bamberg https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Verwaltung/Landratsamt-A-Z/Jugend-und-Familie/Aktuelles-Schoeffenwahl-2023/ oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.)
Für Rückfragen stehen wir gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung:
Telefon: 0951/99222-30 (Fr. Köhler) Email: m.koehler@stegaurach.de.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur bevorstehenden Schöffenwahl (u.a. die Broschüre „Das Schöffenamt in Bayern“, das Merkblatt für Schöffen, die jeweiligen Bewerbungsbögen für Erwachsenen- und Jugendschöffen sowie einen Auszug aus der Schöffenbekanntmachung).
Gemeinde Stegaurach, Wagner, 1. Bürgermeister