
Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild
Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Personalausweisbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden. Gerne können Sie im Internet unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ nach einer Fotografin/Fotografen suchen, welche sich registriert haben und über die sichere Cloud die biometrischen Lichtbilder zur Verfügung stellen.
Sobald dieser Service im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Stegaurach zur Verfügung steht und Ihre biometrischen Fotos erstellen kann, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 €* pro Bild an.
*Kosten: 6,00 € pro benötigtes Identitätsdokument, d.h. Personalausweis oder Reisepass, wenn Sie das verwendete Lichtbild in der Behörde erstellen lassen.