Zwei Windräder für Stegaurach
Die Gemeinde Stegaurach treibt momentan die Energiewende auf der kommunalen Ebene aktiv voran. Dabei setzt der Ort gleichzeitig auf die drei Säulen „Windenergie“, „Sonnenenergie“ und „Wärmeenergie“. Die in absehbarer Zukunft sichtbarste Neuerung: Im Nordwesten des Gemeindegebiets sollen zwei Windräder innerhalb eines Bürgerwindenergie-Projektes aufgestellt werden.
Städten und Gemeinden kommt bei der Energiewende in Deutschland eine Schlüsselfunktion zu. Denn insbesondere direkt vor Ort können die Bürgerinnen und Bürger teilhaben und sich selbst in den Prozess der Energiewende einbringen. Das sehen auch der Gemeinderat und die drei Bürgermeister so: „Die Gemeinde Stegaurach muss an ihre Bürger im Gemeindegebiet denken, aber auch ihren Anteil an der Energiewende in Deutschland leisten.“ Deshalb gehe man in Stegaurach konsequent in Richtung einer eigenständigen Energieversorgung. Vor mehr als 15 Jahren habe man bereits begonnen, Energienutzungspläne zu erstellen und in vielen Gesprächen die Energieautarkie für die Gemeinde anzupeilen.
In den vergangenen anderthalb Jahren hätten noch einmal verstärkt viele Sitzungen im Bürgermeisterkreis und im Gemeinderat stattgefunden, um weitere Schritte in Richtung Energieautarkie einzuleiten. Denn die Gesetzesänderung, in der die 10 H-Regel deutlich gelockert wurde, ermöglicht nun auch in der Gemeinde Stegaurach neue Gedankenmodelle rund um Windenergie. Vorher schloss die Topographie des Gemeindegebietes diese Möglichkeit weitestgehend aus. Jüngst hat der Gemeinderat entschieden, dass im Nordwesten des Gemeindegebiets – nördlich von Mühlendorf an der Gemarkungsgrenze – zwei Windräder innerhalb eines Stegauracher Bürgerwindenergie-Projektes entstehen sollen.
Ganz konkret will die Firma WUST - Wind & Sonne aus Erlbach im Auftrag der Gemeinde Stegaurach einen Bürgerwindpark mit zwei Windkraftanlagen errichten. Insgesamt können so pro Windrad jährlich ca. 12 Mio. kWh Strom produziert werden. Die Gemeinde hat bereits die ersten Schritte für ein entsprechendes Antragsverfahren eingeleitet. Bis 2027 sollen die Windräder dann stehen und in Betrieb genommen werden können. Das Projekt ist dabei als echtes Bürgermodell geplant: Die Windkraftanlagen sollen in einer neuzugründenden Gesellschaft mit direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger betrieben werden. Der Sitz der Betreibergesellschaft wird in Stegaurach sein und Interessierte können mit einer Einlage ab 5.000 Euro Gesellschafter werden. Ziel ist es dann allen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort den „grünen“ Stegaurach-Strom direkt anzubieten. Die Einzelheiten wird die Gemeinde Stegaurach bei einer Bürgerinformationsveranstaltung erläutern, wenn die Planungen weiter fortgeschritten sind. Die Grundstückseigentümer wurden in ersten Gesprächen über das Vorhaben informiert. Bürgermeister Wagner hofft natürlich auf breite Zustimmung für dieses für die Gemeinde Stegaurach zukunftsweisende Projekt.
Die Säule „Sonnenenergie“ soll in der Gemeinde Stegaurach ebenfalls weiter im Fokus stehen. Auf vielen gemeindlichen Liegenschaften befinden sich bereits Photovoltaik-Anlagen. Langfristig sollen alle Gebäude der Gemeinde mit Photovoltaik-Systemen ausgestattet werden, so z.B. auch 2023/2024 auf dem Dreschhallendach in Mühlendorf oder auf dem Gebäude der Feuerwehr in Hartlanden. Auch die Photovoltaik-Anlage der Kläranlage soll erweitert werden. Immer wieder zeigten sich Bürgermeister und Gemeinderat bei Abstimmungen in der Vergangenheit von dieser Vorgehensweise überzeugt. Auf Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen will man dagegen möglichst verzichten, da man diesen aus Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsgründen sowie mit Rücksicht auf die Landwirtschaft eher skeptisch gegenübersteht.
Die dritte Säule der Energieversorgung in der Gemeinde Stegaurach betrifft die Wärmeversorgung, denn auch der Wärmesektor ist ein entscheidender Hebel für eine erfolgreiche Energiewende. Vor Ort soll das Nahwärmenetz „Schule“ ertüchtigt und erweitert werden, um so auch weitere kommunale Gebäude wie das Rathaus, den Wohnpark „KRUG-Gelände“ und die Kirche samt Pfarrhaus versorgen zu können. Hier läuft bereits eine entsprechende Ausschreibung.
Außerdem soll für das Gebiet der gesamten Gemeinde der von der Bundesregierung ab 01.01.2024 flächendeckend und verpflichtend geforderte „Wärmeplan“ nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) erstellt werden. Für Gemeinden unter 100.000 Einwohner gilt hier eine Frist bis zum 30.06.2028. Bis dahin besteht eine „Übergangsphase“, in der die 65 %-Erneuerbare Energien-Vorgabe der Bundesregierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für neue Heizanlagen nur in Neubaugebieten gilt. Die Erstellung einer Wärmeplanung wird vom Bund bezuschusst und man möchte hier die bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 geltende erhöhte 90-prozentige Förderquote ausnutzen.
Im Umwelt- und Verkehrsausschuss wird die Verwaltung regelmäßig über den Fortschritt der Projekte informieren.